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Marketing-Glossar

Was ist DSGVO?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen – Grundlage jeder seriösen Website.

DSGVO im Detail

Die DSGVO ist keine reine Kür für Datenschutzbeauftragte, sondern verpflichtet jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, zu einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage für jeden einzelnen Verarbeitungsschritt. Wer Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Bestelldaten speichert, braucht dafür entweder eine Einwilligung, einen Vertrag, ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Pflicht als Grundlage – „wir haben das schon immer so gemacht" reicht nicht. Die Verordnung gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und – über das sogenannte Marktortprinzip – auch für Anbieter außerhalb der EU, sobald sie Daten von Personen in der EU verarbeiten.

Im Kern verlangt die DSGVO fünf Dinge, die sich in jeder Verarbeitung wiederfinden müssen: Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Transparenz sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Dazu kommt die Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen nicht nur konform handeln, sondern das auch belegen können, etwa durch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern wie Hosting- oder Newsletter-Anbietern.

Ein verbreitetes Missverständnis ist, die DSGVO auf Cookie-Banner zu reduzieren. Cookie-Einwilligungen betreffen nur einen Ausschnitt – die meisten Bußgelder in der Praxis entstehen durch fehlende Löschkonzepte, ungesicherte Datenbanken oder Verarbeitungen ohne belastbare Rechtsgrundlage. Ebenso falsch ist die Annahme, eine Einwilligung sei immer der sicherste Weg: Sie muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein, was sie in vielen Geschäftsbeziehungen schwerer handhabbar macht als ein sauber begründetes berechtigtes Interesse. Bußgelder von bis zu zwanzig Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind zudem nur ein Risiko unter mehreren – Betroffene können nach Artikel 82 DSGVO auch direkt Schadensersatz verlangen.

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Für kleine und mittlere Unternehmen macht sich DSGVO-Konformität zuerst an der eigenen Website bemerkbar: Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung, eingebundene Google Fonts, YouTube-Videos oder Analyse-Tools sind allesamt Verarbeitungen personenbezogener Daten, die eine Rechtsgrundlage, eine aktuelle Datenschutzerklärung und, bei nicht notwendigen Diensten, eine echte Einwilligung vor dem Laden der Skripte brauchen. Wer das von Anfang an sauber aufsetzt, spart sich spätere Abmahnungen wegen ungefragt geladener Drittanbieter-Schriften oder fehlender Widerrufsmöglichkeit und hat gleichzeitig eine belastbarere Basis für E-Mail-Marketing, weil nur Adressen mit echter Einwilligung im Verteiler landen.

Konkret heißt das für ein Handwerksunternehmen mit Online-Terminbuchung: Das Buchungsformular fragt nur Name, Telefonnummer und gewünschten Termin ab, verweist auf eine verständliche Datenschutzerklärung, speichert die Anfrage nicht länger als nötig und läuft über einen Hoster, mit dem ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Bindet die Seite zusätzlich einen Kartendienst oder ein Tracking-Pixel ein, wird das erst nach aktiver Zustimmung im Cookie-Banner geladen, mit einer Ablehnen-Option, die genauso leicht zu finden ist wie die Zustimmen-Schaltfläche. Das ist der Unterschied zwischen einer Website, die im Streitfall Bestand hat, und einer, die bei der ersten Beschwerde eines Nutzers oder einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde durchfällt.

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