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Marketing-Glossar

Was ist Barrierefreiheit (Accessibility)?

Websites so bauen, dass alle Menschen sie nutzen können. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Unternehmen Pflicht.

Barrierefreiheit (Accessibility) im Detail

Barrierefreiheit (Accessibility) beschreibt, wie eine Website oder App so gestaltet ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können – etwa Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Technisch orientiert sich das an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die vier Grundprinzipien definieren: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret bedeutet das zum Beispiel Alternativtexte für Bilder, ausreichenden Farbkontrast, eine Bedienung per Tastatur ohne Maus, eine klare Überschriftenstruktur und Formulare mit eindeutigen Beschriftungen, die auch ein Screenreader korrekt vorlesen kann.

Worauf es dabei ankommt, ist selten die einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel aus Technik (sauberer HTML-Code), Gestaltung (Kontraste, Abstände, Schriftgrößen) und Redaktion (verständliche Sprache, sinnvolle Linktexte). Ein häufiges Missverständnis ist, Barrierefreiheit sei mit ein paar Alt-Tags erledigt oder betreffe nur blinde Nutzer. Tatsächlich profitieren weit mehr Menschen davon: jemand mit gebrochenem Arm, der nur die Tastatur bedienen kann, jemand, der sein Handy bei grellem Sonnenlicht kaum lesen kann, oder jemand, der gerade kurz abgelenkt ist. Barrierefreiheit ist zudem kein einmaliges Projekt, sondern muss bei jeder neuen Seite und jedem neuen Formular mitgedacht werden, sonst verschlechtert sich der erreichte Stand mit der Zeit wieder.

Rechtlich hat sich die Lage 2025 verschoben: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie 2019/882 umsetzt, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 nicht mehr nur für Behörden, sondern auch für private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – etwa Onlineshops, Banking- oder Buchungsplattformen. Als Zielniveau wird dabei üblicherweise die WCAG-Konformitätsstufe AA herangezogen, nicht die höchste Stufe AAA, die für die meisten Angebote kaum praktikabel wäre.

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Für ein kleines oder mittleres Unternehmen zahlt sich Barrierefreiheit auf mehreren Ebenen aus. Rechtlich sinkt das Risiko einer Abmahnung, wenn das Unternehmen unter das BFSG fällt – etwa weil es Waren oder Dienstleistungen über einen Onlineshop oder eine Buchungsfunktion anbietet. Wirtschaftlich erschließt eine barrierefreie Website zusätzliche Zielgruppen: ältere Kundinnen und Kunden, Menschen mit Sehschwäche, aber auch alle, die unterwegs mit kleinem Bildschirm oder schwacher Verbindung surfen. Viele Maßnahmen, die Screenreadern helfen – saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Linktexte, beschriftete Formularfelder – verbessern gleichzeitig, wie Suchmaschinen die Seite einordnen, was sich indirekt auf die Auffindbarkeit auswirkt.

Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit Online-Terminbuchung nutzt für den Button „Termin anfragen“ ein helles Grau auf Weiß, das kaum lesbar ist, und ein Formular, in dem die Eingabefelder nur über grau hinterlegten Platzhaltertext erkennbar sind, ohne feste Labels. Sobald der Platzhalter beim Tippen verschwindet, weiß mancher Nutzer nicht mehr, was in welches Feld gehört – ein Problem, das nicht nur Menschen mit Sehbeeinträchtigung betrifft, sondern jeden, der kurz abgelenkt wird oder das Feld später noch einmal korrigieren will. Löst man das durch einen kontrastreicheren Button, feste Feldbeschriftungen statt reiner Platzhalter und eine per Tastatur klar sichtbare Fokusmarkierung, wird das Formular für alle Nutzer einfacher zu bedienen – unabhängig davon, ob jemand eine Einschränkung hat oder nicht.

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